- Internum
- In|tẹr|num 〈n.; -s, -tẹr|na; meist Pl.〉 interne Angelegenheit, nur die Verhältnisse innerhalb einer Gemeinschaft angehende Sache [lat., „das Innere, inwendig“]
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1. Gebiet, das einer bestimmten Person, Gruppe od. Institution vorbehalten u. Dritten gegenüber abgeschlossen ist.2. <meist Pl.> nur die inneren Verhältnisse einer Gruppe o. Ä. betreffende Angelegenheit; ↑ interne (1) Angelegenheit:wir wollen hier keine Interna besprechen, ausplaudern.* * *
Intẹrnum[lateinisch internus »inwendig«] das, -s/...na, bildungssprachlich: 1) Gebiet, das einer bestimmten Person, Gruppe oder Institution vorbehalten und Dritten gegenüber abgeschlossen ist; 2) meist Plural, interne, die inneren Verhältnisse einer Gruppe betreffende Angelegenheit.* * *
In|tẹr|num, das; -s, ...na [zu lat. internus, ↑intern] (bildungsspr.): 1. Gebiet, das einer bestimmten Person, Gruppe od. Institution vorbehalten u. Dritten gegenüber abgeschlossen ist. 2. <meist Pl.> nur die inneren Verhältnisse einer Gruppe o. Ä. betreffende Angelegenheit; interne (1) Angelegenheit: wir wollen hier keine Interna besprechen; Wer sich die Mühe nimmt, näher auf einheimische Gäste einzugehen, erfährt Bertschiker Interna (NZZ 26. 8. 86, 21); lange Darlegungen über Interna der Verwaltung von Stadt und Landkreis Schwarzenberg (Heym, Schwarzenberg 151).
Universal-Lexikon. 2012.